Ausländische Käufer sollten den Kaufpreis in Georgien nicht unkoordiniert unmittelbar nach der Vertragsunterschrift überweisen. Sicherer ist ein vorab geklärter Zahlungsablauf mit geprüftem Empfängerkonto, dokumentierter Mittelherkunft, eindeutig geregelter Währungsumrechnung und einer Zahlung, die mit der Eigentumsregistrierung abgestimmt ist. Bei größeren Überweisungen aus Deutschland können zusätzlich AWV-Meldepflichten entstehen.
Wie der Kaufpreis in Georgien sicher gezahlt wird
Die Zahlung ist kein isolierter Banktermin, sondern der letzte Baustein einer Kette. Aus meiner Erfahrung mit Kunden scheitert selten der Kauf selbst — es scheitert die Abstimmung zwischen Vertrag, Bank und Registrierungsbehörde. Deshalb beginne ich jede Abwicklung mit derselben Reihenfolge:
- Aktueller Registerauszug und Vertragsprüfung: Ein tagesaktueller Auszug der National Agency of Public Registry (NAPR) zeigt Eigentümer, Fläche, Belastungen, Hypotheken und laufende Verfahren. Der Kaufvertrag wird gegen diesen Auszug abgeglichen, nicht gegen ein Exposé.
- Bank- und Compliance-Freigabe: Vor jeder Frist im Vertrag klären Sie mit Ihrer Hausbank und der Empfängerbank, ob Betrag, Empfängerland und Zweck ohne zusätzliche Rückfragen ausgeführt werden.
- Kontrolle der Empfängerdaten: Kontoinhaber, Kontonummer, Bank, Vertragsnummer und Objektbezeichnung werden schriftlich bestätigt — idealerweise über einen zweiten Kanal als die E-Mail, in der die Daten kamen.
- Festlegung der Währungsmechanik: Vertragswährung, Zahlungswährung, Wechselkursquelle und Stichtag werden vor der Unterschrift geregelt.
- Zahlung oder Sicherung des Betrags: Je nach Modell erfolgt eine direkte Überweisung, eine Teilzahlung oder die Hinterlegung über ein Escrow-Verfahren.
- Einreichung zur Eigentumsregistrierung: Der Antrag wird bei der NAPR beziehungsweise im Public Service Hall eingereicht; die Bearbeitungsfrist hängt vom gewählten Servicetempo ab.
- Abschließender NAPR-Auszug: Erst der neue Auszug mit Ihrem Namen als Eigentümer schließt die Transaktion ab. Ein Vertrag in der Hand ersetzt diesen Auszug nicht.
Es gibt keine universell richtige Reihenfolge, die auf jede Transaktion in Georgien passt. Ein Bestandskauf zwischen zwei Privatpersonen, ein Erwerb mit Hypothekenlöschung und ein Ratenkauf bei einem Bauträger folgen unterschiedlichen Logiken. Was in allen Fällen gleich bleibt: Zahlung und Registrierung müssen vertraglich miteinander verzahnt sein, und niemand sollte den vollen Kaufpreis ungesichert vorlegen, nur weil ein Termin drängt. Ich empfehle grundsätzlich, den Zahlungsablauf schriftlich zu fixieren, bevor irgendjemand unterschreibt.
Fehler 1: Kaufpreis zu früh überweisen
Der häufigste Fehler, den ich bei Käufern sehe, ist die Annahme, die Unterschrift unter dem Kaufvertrag mache sie bereits zu Eigentümern. In Georgien entsteht das Eigentumsrecht an einer Immobilie erst mit der Eintragung im öffentlichen Register, nicht mit der Vertragsunterzeichnung. Der unterschriebene Vertrag begründet schuldrechtliche Ansprüche zwischen Käufer und Verkäufer. Das dingliche Recht, das gegenüber jedermann wirkt, entsteht mit der Registrierung durch die National Agency of Public Registry. Zwischen diesen beiden Momenten liegt ein Zeitfenster, und genau in diesem Fenster wird Geld bewegt.
Die gute Nachricht: Dieses Fenster ist kurz und steuerbar, weil die Registrierung gebührenabhängig beschleunigt werden kann. Stand September 2026 kostet die Registrierung der Änderung des Eigentumsrechts 150 GEL bei Bearbeitung innerhalb von vier Arbeitstagen, 270 GEL innerhalb eines Arbeitstages und 350 GEL am Tag der Antragstellung. Die unmittelbare Bestätigung der Unterschriften durch die Registrierungsbehörde kostet nach demselben Stand 7 GEL. Diese Beträge sind im Verhältnis zum Kaufpreis unbedeutend — sparen Sie hier nicht. Wer 200 GEL spart und dafür vier Tage ungesichert wartet, hat schlecht gerechnet.
| Zahlungsmodell | Ablauf | Typisches Risiko für den Käufer |
|---|---|---|
| Vollzahlung vor Einreichung | Geld fließt nach Unterschrift, Registrierungsantrag folgt später | Höchstes Risiko: Käufer hat gezahlt, ist aber nicht eingetragen; Belastungen oder Verfahren können dazwischenkommen |
| Zahlung nach Annahme des Registrierungsantrags | Antrag wird eingereicht und angenommen, danach wird gezahlt | Deutlich reduziertes, aber nicht null Risiko: Der Antrag kann noch abgelehnt oder ausgesetzt werden |
| Zahlung nach abgeschlossener Registrierung | Geld fließt erst nach dem neuen NAPR-Auszug | Risiko verlagert sich auf den Verkäufer; viele Verkäufer lehnen dieses Modell ab |
| Escrow / Treuhandmodell | Betrag wird gesichert und erst nach erfolgreicher Registrierung freigegeben | Beidseitig ausgewogen, aber an konkrete Banken, Konten und Währungen gebunden |
In der Praxis bedeutet das: Die Wahl des Modells ist Verhandlungssache und hängt davon ab, wie viel Vertrauensvorschuss welche Seite gibt. Ein häufiger Kompromiss ist eine kleine Anzahlung bei Unterschrift und der Hauptbetrag zeitgleich mit der Einreichung im Public Service Hall. Klären Sie das vor der Unterschrift — ich erkläre Ihnen, warum: Nach der Unterschrift verhandeln Sie aus einer schwächeren Position, weil der Verkäufer bereits eine Frist in der Hand hat.
Fehler 2: USD, EUR und GEL verwechseln
Zu kaum einem Thema kursieren im deutschsprachigen Netz so viele widersprüchliche Aussagen. Die saubere Auflösung beginnt bei der Rechtsgrundlage: Nach Art. 34 des Organic Law on the National Bank of Georgia ist der georgische Lari (GEL) grundsätzlich das einzige gesetzliche Zahlungsmittel im Staatsgebiet Georgiens (Stand: September 2026). Die Ausführung von Zahlungsverkehr in Fremdwährung ist damit nicht verboten, sondern richtet sich nach den zulässigen Regeln der National Bank of Georgia und den Vorschriften über Payment Transactions. Der Gesetzestext ist über das offizielle Rechtsportal Matsne zugänglich.
Für die vertragliche Geldschuld gibt der georgische Zivilkodex die direktere Norm: Nach Art. 383 des Civil Code of Georgia ist die Landeswährung die Grundlage von Geldschulden, eine Geldschuld darf aber in einer ausländischen Währung bestimmt werden, soweit das Gesetz dies nicht verbietet (Stand: September 2026). Daraus folgt die Unterscheidung, an der die meisten Diskussionen scheitern: Die Währung, in der eine Verpflichtung festgelegt wird, ist etwas anderes als das gesetzliche Zahlungsmittel, mit dem im Inland getilgt wird.
Dazu kommt eine dritte Ebene, die deutschsprachige Ratgeber fast immer weglassen. Art. 34 des Organic Law on the National Bank of Georgia regelt nicht nur das Zahlungsmittel, sondern auch die Preisangabe: Bietet ein Unternehmer im Staatsgebiet Georgiens Vermögen an oder bewirbt er es, ist der Preis im Grundsatz in GEL anzugeben, vorbehaltlich der von der National Bank of Georgia vorgesehenen Ausnahmen (Stand: September 2026). Praktisch heißt das: Dass Ihnen auf Portalen und in Exposés Quadratmeterpreise in USD begegnen, ist gelebte Marktpraxis — sie setzt die Regeln zur verpflichtenden Preisanzeige aber nicht außer Kraft. Halten Sie deshalb vier Dinge auseinander: gesetzliches Zahlungsmittel, Preisangabe beziehungsweise Anzeige, vertragliche Geldschuld und die tatsächlich ausgeführte Banküberweisung.
Falsch wäre die pauschale Behauptung, jeder Immobilienvertrag in Georgien müsse zwingend in USD, EUR oder GEL abgeschlossen werden. Richtig ist: Fünf Ebenen fallen regelmäßig auseinander, und wer sie vermischt, zahlt am Ende drauf.
| Ebene | Was gemeint ist | Worauf Sie achten sollten |
|---|---|---|
| Preisreferenz | Die Zahl im Exposé oder Angebot, in der Praxis oft in USD | Marketinggröße, rechtlich nicht bindend — und nicht deckungsgleich mit den Regeln zur verpflichtenden Preisangabe in GEL |
| Vertragsklausel | Die im Kaufvertrag genannte Währung und Summe | Muss eindeutig sein; Umrechnungsregel gehört in denselben Absatz |
| Kontowährung | Währung des Empfänger- und des Absenderkontos | Abweichung erzwingt eine Umrechnung — die jemand bezahlt |
| Ausgeführte Zahlung | Was tatsächlich über SWIFT gesendet wird | Kann von der Vertragswährung abweichen |
| Umrechnung | Kurs, Stichtag, Spread, Gebühren | Quelle und Zeitpunkt vertraglich festlegen, nicht der Bank überlassen |
Ich empfehle grundsätzlich, drei Punkte schriftlich zu regeln: welcher Wechselkurs gilt (etwa der offizielle Kurs der National Bank of Georgia), welcher Stichtag maßgeblich ist (Tag der Gutschrift oder Tag der Vertragsunterzeichnung) und wer die Umrechnungskosten trägt. Fehlt eine dieser Angaben, entsteht bei größeren Beträgen schnell eine vierstellige Differenz, über die dann am Closing-Tag diskutiert wird. Ein anonymisiertes Beispiel aus meiner Praxis: Vertrag in USD, Käuferkonto in EUR, Verkäuferkonto in GEL — zwei Umrechnungen, zwei Spreads, und der Verkäufer bestand auf dem vollen Nettobetrag. Die Lücke musste der Käufer nachzahlen, weil der Vertrag dazu schwieg.
Meine persönliche Einschätzung nach über drei Jahren in Batumi: Die Währungsklausel ist der am meisten unterschätzte Absatz im gesamten Kaufvertrag. Sie kostet weniger Aufmerksamkeit als der Preis — und verursacht mehr Streit.

Fehler 3: KYC und Geldherkunft zu spät klären
Banken in Georgien und in Deutschland unterliegen Geldwäschepräventionspflichten. KYC („Know Your Customer“) bezeichnet die Identifizierung und Prüfung des Kunden, Source of Funds die Herkunft der konkret überwiesenen Mittel und Source of Wealth die Entstehung des Gesamtvermögens. Diese drei Prüfungen sind nicht dasselbe, und bei größeren Immobilienzahlungen kann eine Bank alle drei verlangen. Ein häufiger Fehler, den ich bei Käufern sehe: Die Unterlagen werden erst zusammengesucht, wenn die Vertragsfrist schon läuft.
Realistisch abgefragt werden je nach Fall unter anderem:
- Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnungen der letzten Monate
- Steuerbescheide oder Einkommensteuererklärungen
- Kontoauszüge, die den Aufbau des Guthabens nachvollziehbar machen
- Kaufvertrag und Auszahlungsbeleg aus dem Verkauf einer anderen Immobilie
- Erbschein, Testament oder Nachlassunterlagen bei geerbten Mitteln
- Gesellschaftsvertrag, Jahresabschlüsse oder Ausschüttungsbeschlüsse bei unternehmerischen Mitteln
- Nachweise über Verkauf von Wertpapieren, Beteiligungen oder anderen Vermögenswerten
- Der georgische Kaufvertrag beziehungsweise Vorvertrag als Beleg für den Zahlungszweck
Es gibt keine feste Betragsschwelle, ab der eine Bank zwingend prüft, und keine universelle Dokumentenliste für alle Käufer. Die konkrete Anforderung hängt von der Bank, dem Kundenprofil, dem Herkunftsland der Mittel, der Transaktionsstruktur und dem Risikoprofil ab. Wer behauptet, „ab 100.000 Euro fragt die Bank nach“, erfindet eine Regel, die es so nicht gibt. Auch eine im Voraus angekündigte Zahlung kann zusätzlich geprüft und dadurch verzögert werden.
Aus meiner Erfahrung mit Kunden dauert die Vorbereitung der Unterlagen länger als die Überweisung selbst. Ich empfehle grundsätzlich, die Source-of-Funds-Prüfung sowohl bei der Heimatbank als auch bei der georgischen Empfängerbank — häufig Bank of Georgia oder TBC Bank — abzuschließen, bevor eine vertragliche Zahlungsfrist überhaupt zu laufen beginnt. Wer erst zwei Tage vor Fristende anfragt, riskiert eine Vertragsstrafe für ein Problem, das rein organisatorisch ist.
Fehler 4: Empfänger und Verwendungszweck falsch angeben
Eine internationale Überweisung mit falschem Empfänger ist im besten Fall Aufwand und im schlechtesten Fall verloren. Deshalb wird vor jeder Zahlung abgeglichen — Zeile für Zeile, gegen den Vertrag, nicht gegen eine Chatnachricht:
- Kontoinhaber und Verkäufer beziehungsweise Bauträgerfirma müssen exakt übereinstimmen, inklusive Rechtsform und Schreibweise
- Kontonummer/IBAN, SWIFT-Code und Bankadresse — bestätigt über einen zweiten, verifizierten Kanal
- Vertragsnummer und Vertragsdatum im Verwendungszweck
- Objekt- oder Apartmentnummer, bei Neubauten zusätzlich Block und Etage
- Käufername in der Schreibweise des Reisepasses, identisch mit dem Vertrag
Ein eigenes Kapitel sind Drittzahlungen. Wenn der Kaufvertrag auf eine Person lautet, die Zahlung aber vom Konto des Ehepartners, eines Familienmitglieds oder einer Gesellschaft kommt, entsteht eine Abweichung zwischen Vertragspartei und Zahler, die zusätzliche Compliance-Fragen auslöst. Die Bank muss dann klären, warum ein Dritter zahlt, in welchem Verhältnis er zum Käufer steht und woher dessen Mittel stammen. Der Verkäufer wiederum muss buchhalterisch zuordnen können, dass diese Zahlung den Kaufpreis tilgt.
Das ist lösbar — aber nur im Voraus. Ich empfehle grundsätzlich, abweichende Zahler ausdrücklich im Vertrag zu benennen und vorab mit beiden Banken abzustimmen. Improvisieren Sie keine kreative Zahlungskonstruktion am Schaltertag, etwa eine Aufteilung auf mehrere Absender, um ein Tageslimit zu umgehen. Solche Muster erzeugen genau die Rückfragen, die Sie vermeiden wollten.
Fehler 5: Gebühren und Banklaufzeiten unterschätzen
Eine internationale Überweisung nach Georgien läuft in der Regel über das SWIFT-Netz und kann dabei über eine oder mehrere Korrespondenzbanken geleitet werden. Jede beteiligte Zwischenbank kann eine eigene Gebühr einbehalten, weshalb der beim Verkäufer gutgeschriebene Betrag geringer ausfallen kann als der gesendete Betrag. Wenn der Vertrag einen Nettobetrag nennt, ist diese Differenz Ihr Problem, nicht das der Bank.
| Faktor | Was dahintersteckt | Praktische Konsequenz |
|---|---|---|
| Gebührenmodell OUR/SHA | Bei OUR trägt der Auftraggeber alle Kosten, bei SHA werden sie geteilt — soweit die konkrete Bank diese Optionen anbietet | Nettobetrag im Vertrag nur mit passendem Gebührenmodell erreichbar |
| Korrespondenzbanken | Zwischeninstitute auf dem Weg zur georgischen Bank | Abzüge und zusätzliche Bearbeitungszeit möglich |
| Tageslimit | Betragsgrenze im Online-Banking oder pro Auftrag | Anhebung rechtzeitig beantragen, nicht am Zahlungstag |
| Cut-off-Zeit | Uhrzeit, ab der ein Auftrag erst am Folgetag verarbeitet wird | Später Auftrag verliert einen ganzen Bankarbeitstag |
| Wochenenden und Feiertage | Unterschiedliche Feiertage in Deutschland und Georgien | Fristenberechnung im Vertrag daran anpassen |
| Compliance-Prüfung | Zusätzliche Rückfragen zu Zweck oder Herkunft | Kann eine Zahlung anhalten, unabhängig von der Höhe |
Eine pauschale Aussage wie „internationale Überweisungen dauern immer drei Tage“ ist unzutreffend. Die tatsächliche Dauer hängt von Route, Uhrzeit, Währung, Feiertagen und Prüfaufwand ab. Kalkulieren Sie Puffer ein, statt eine Frist auf Kante zu nähen. Hilfreich für die Vorbereitung: Die National Bank of Georgia stellt seit Juli 2026 ein offizielles Vergleichsangebot bereit, mit dem sich Tarife für Zahlungsdienste und Wechselkurse georgischer Anbieter gegenüberstellen lassen. Für die Auswahl der Empfängerbank und die Einschätzung der Umrechnungskosten ist dieser Vergleich ein sachlicher Ausgangspunkt.
Fehler 6: Escrow mit normaler Überweisung verwechseln
Escrow bedeutet nicht „Überweisung mit gutem Gefühl“. Escrow ist ein Verfahren, bei dem der Kaufpreis von einer neutralen Stelle gesichert und erst bei Eintritt einer definierten Bedingung freigegeben wird. In Georgien gibt es dafür ein konkretes offizielles Verfahren: den Smart Contract der National Agency of Public Registry. Nach der offiziellen NAPR-Anleitung läuft es so ab:
- Käufer und Verkäufer wählen das Smart-Contract-Verfahren für die Eigentumsübertragung.
- Der Kaufpreis wird bei diesem Verfahren in GEL angegeben und in GEL bezahlt.
- Der Escrow-Service wird von der JSC Bank of Georgia bereitgestellt; beide Parteien benötigen dafür GEL-Konten bei dieser Bank.
- Im Standardablauf wird der Kaufbetrag vom Konto des Käufers abgebucht und bankintern gesichert.
- Nach erfolgreicher Registrierung des Eigentumsrechts wird der gesicherte Betrag an den Verkäufer übertragen.
- Scheitert die Eigentumsregistrierung, richtet sich die Rückführung des Betrags nach den vereinbarten Vertragsbedingungen.
Zu den Kosten: Stand September 2026 weist die NAPR für den Escrow-Service eine Gebühr von 35 GEL aus. Das ist kein Betrag, an dem eine Transaktion scheitert — prüfen Sie den aktuellen Tarif trotzdem unmittelbar vor Ihrer Abwicklung, weil Gebührenlisten fortgeschrieben werden.
Eine Abweichung vom oben beschriebenen Standard sollten Sie kennen: Für die kombinierte Kauf- und Hypothekentransaktion sieht die NAPR eine Variante mit Sofortüberweisung (instant transfer) vor, bei der der Betrag nach Annahme des Registrierungsantrags, aber vor Abschluss der Registrierung an den Verkäufer fließen kann. Das ist ausdrücklich nicht das gewöhnliche Escrow-Szenario, sondern ein Sonderfall mit eigener Risikoverteilung. Wenn eine Bankfinanzierung im Spiel ist, lohnt sich die Frage, welche der beiden Varianten Ihr Vertrag eigentlich abbildet.
Der Reiz liegt auf der Hand: Zahlung und Registrierung sind technisch gekoppelt, statt nur mündlich versprochen. Daraus folgt jedoch nicht, dass jeder Immobilienkauf in Georgien über dieses Modell abgewickelt werden muss oder kann. Das Verfahren setzt voraus, dass beide Seiten die genannten Konten führen, dass in GEL abgerechnet wird und dass die Transaktionsstruktur zum Verfahren passt. Bei Verkäufern, die in USD denken, oder bei Bauträgerkäufen mit Ratenplan über mehrere Jahre ist es oft nicht die passende Lösung.
Aus meiner Erfahrung mit Kunden ist die wichtigste Frage nicht „Escrow ja oder nein“, sondern: Welcher Mechanismus stellt in genau dieser Transaktion sicher, dass Geld und Eintragung zusammengehören? Manchmal ist das ein Escrow, manchmal eine gestaffelte Zahlung gegen Antragsannahme im Public Service Hall, manchmal eine kurze Registrierungsfrist gegen Aufpreis.

Fehler 7: Deutsche AWV-Meldepflicht übersehen
Diesen Punkt übersehen deutschsprachige Ratgeber fast systematisch. Nach den Regeln der deutschen Außenwirtschaftsverordnung müssen bestimmte Zahlungen zwischen einem Inländer und einem Ausländer von mehr als 50.000 Euro oder dem Gegenwert in anderer Währung der Deutschen Bundesbank gemeldet werden; diese Schwelle gilt seit dem 1. Januar 2025 (Stand: September 2026). Maßgeblich ist dabei nicht Ihre Staatsangehörigkeit, sondern Ihr Wohnsitz beziehungsweise gewöhnlicher Aufenthalt: Wer in Deutschland ansässig ist, gilt als Inländer im Sinne dieser Vorschriften — auch mit ausländischem Pass. Umgekehrt gilt ein deutscher Staatsbürger mit gewöhnlichem Aufenthalt in Georgien insoweit nicht als Inländer.
Der Erwerb einer Immobilie im Ausland ist von der Deutschen Bundesbank ausdrücklich als möglicher Zahlungszweck genannt. Die Rechtsgrundlage findet sich in der Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Wichtig für das Verständnis: Die AWV-Meldung ist eine außenwirtschaftsstatistische Meldepflicht und keine Steuerzahlung. Sie führt nicht automatisch zu einer Abgabe, sie dient der Zahlungsbilanzstatistik. Wer sie versäumt, hat trotzdem ein Problem, denn es handelt sich um eine eigenständige Pflicht mit möglichen Sanktionen. Ob und in welcher Form Ihr konkreter Fall meldepflichtig ist, sollten Sie anhand der aktuellen Bundesbank-Vorgaben prüfen oder prüfen lassen — Fristen, Meldewege und Ausnahmen können sich ändern.
In der Praxis bedeutet das: Bei einem Ratenplan sollte die Meldepflicht für jede konkrete Zahlungsstruktur anhand der aktuellen Bundesbank-Vorgaben geprüft werden; eine künstliche Aufteilung zur Umgehung von Meldepflichten sollte weder unterstellt noch empfohlen werden. Klären Sie die Behandlung Ihres Zahlungsplans, bevor die erste Tranche fließt. Wenn Sie unsicher sind, wie Ihr konkreter Zahlungsplan, Ihre Wohnsitzsituation und die georgische Vertragsstruktur zusammenpassen, sprechen wir das lieber vorher durch als hinterher.
Für die rechtliche und steuerliche Bewertung Ihres Einzelfalls bleibt eine Fachberatung erforderlich. Meine Rolle ist die praktische Abwicklung vor Ort und die Vorbereitung der Unterlagen, die dabei gebraucht werden.
Bestandswohnung oder Bauträger: Zahlungsplan richtig wählen
Der Zahlungsplan für eine fertige Wohnung und der für einen Off-Plan-Kauf haben wenig gemeinsam. Beim Bestandskauf liegt das Risiko im Closing-Moment, beim Bauträgerkauf verteilt es sich über die gesamte Bauzeit.
| Kriterium | Bestandsimmobilie | Neubau / Off-Plan beim Bauträger |
|---|---|---|
| Zahlungsstruktur | Meist Anzahlung plus Restzahlung zum Closing | Anzahlung plus Raten nach Zeit- oder Baufortschrittsplan |
| Registrierung | Eigentumsübertragung sofort möglich | Mehrere Modelle möglich: Je nach Projektstand, Baudokumentation und Transaktionsstruktur kann das Recht beziehungsweise ein es sicherndes Registereintragsverfahren bereits während der Bauphase eingetragen werden; der endgültige Registerstatus nach Inbetriebnahme des Gebäudes hängt vom konkreten Objekt ab |
| Empfängerkonto | Privatkonto des Verkäufers oder Escrow | Firmenkonto des Bauträgers, exakt laut Vertrag |
| Zentrale Prüfung | Aktueller NAPR-Auszug, Belastungen, Synchronisierung von Zahlung und Eintragung | Baugenehmigung, Grundstücksstatus, Vertragsnummer, Fertigstellungstermin |
| Verzug | Vertragsstrafen, Rücktrittsrechte | Folgen bei Bauverzug, Nachfristen, Ausstiegsklauseln |
| Weiterverkauf vor Fertigstellung | Nicht relevant | Abtretungsregeln und Zustimmungserfordernisse prüfen |
Ein verbreiteter Irrtum: Ratenzahlung sei automatisch sicherer. Sie verteilt das Risiko zeitlich, beseitigt es aber nicht. Bei jeder Rate zahlen Sie in ein Projekt, das noch nicht fertig ist. Prüfen Sie deshalb projektbezogen, was konkret registriert werden kann — das Eigentumsrecht an der Einheit, eine sichernde Vorregistrierung oder lediglich eine vertragliche Verpflichtung — und lassen Sie sich den aktuellen Registerstand für genau Ihre Einheit zeigen, statt sich auf eine allgemeine Zusage des Vertriebs zu verlassen. Entscheidend sind daneben die vertraglichen Konsequenzen bei Verzögerung, die Regelungen zur Rückabwicklung und die Frage, ob die Zahlungen auf ein Konto der vertragschließenden Gesellschaft gehen — und nicht auf ein anderes Konto derselben Firmengruppe.
Wenn Sie noch am Anfang stehen und zuerst herausfinden möchten, welche Objekttypen, Lagen und Budgets für Ihr Ziel überhaupt sinnvoll sind, ist eine strukturierte Vorauswahl der schnellere Weg als das Durchklicken von Portalen.
Erst wenn ein konkretes Objekt und ein konkreter Vertragsentwurf vorliegen, lässt sich der Zahlungsplan seriös durchrechnen. Vorher bleibt jede Aussage zu Fristen und Kosten unverbindlich.
72-Stunden-Checkliste vor der Kaufpreiszahlung
Diese Liste arbeite ich vor jeder Zahlung ab. Sie kostet eine Stunde und verhindert die meisten Probleme, die ich in den vergangenen Jahren gesehen habe.
- Frischer NAPR-Auszug: Auszug am Tag der Zahlung oder maximal einen Tag vorher ziehen und auf Eigentümer, Belastungen, Hypotheken und laufende Verfahren prüfen.
- Empfänger und Kontoinhaber bestätigen: Name des Verkäufers oder der Bauträgerfirma, Kontonummer und SWIFT-Code über einen verifizierten Kanal gegenprüfen.
- Vertragsnummer und Verwendungszweck kontrollieren: Vertragsnummer, Objekt- beziehungsweise Apartmentnummer und Käufername exakt wie im Vertrag in die Überweisung eintragen.
- Überweisungslimit prüfen und anheben: Tages- und Auftragslimit der Bank vorab freischalten lassen, damit die Zahlung nicht am Limit scheitert.
- KYC- und Source-of-Funds-Stand klären: Den aktuellen Stand der KYC-/Source-of-Funds-Prüfung mit beiden Banken bestätigen und erfragen, welche Unterlagen nach aktuellem Stand noch benötigt werden; zusätzliche Rückfragen bleiben möglich.
- Gebührenmodell festlegen: OUR oder SHA entsprechend der Vertragsvereinbarung wählen, damit der vereinbarte Nettobetrag ankommt.
- Währung und Wechselkursmechanismus prüfen: Zahlungswährung, Kursquelle, Stichtag und Umrechnungskosten mit dem Vertragstext abgleichen.
- Bank- und Registrierungstermin synchronisieren: Cut-off-Zeiten, Feiertage in beiden Ländern und den Termin im Public Service Hall aufeinander abstimmen.
- Bei Wohnsitz in Deutschland AWV prüfen: Klären, ob die Zahlung die aktuelle Meldeschwelle von mehr als 50.000 Euro überschreitet und eine Meldung erforderlich ist (Stand: September 2026).
- Nach Abschluss neuen NAPR-Auszug ziehen: Erst der Auszug mit Ihrem Namen als eingetragenem Eigentümer beendet die Transaktion.

Häufige Fragen zur Kaufpreiszahlung in Georgien
Brauche ich ein georgisches Bankkonto, um eine Immobilie in Georgien zu kaufen?
Ein eigenes georgisches Bankkonto ist nicht für jede Kaufgestaltung zwingend vorgeschrieben, vereinfacht die Zahlungsabwicklung aber deutlich. Für bestimmte Verfahren ist es sogar Voraussetzung: Beim offiziellen NAPR-Smart-Contract mit Escrow benötigen Käufer und Verkäufer GEL-Konten bei der Bank of Georgia. Die passende Zahlungsstruktur sollte deshalb vor der Vertragsunterzeichnung feststehen.
Kann ich den Immobilienkauf direkt von meinem deutschen Konto bezahlen?
Eine grenzüberschreitende Banküberweisung kann je nach Vertrag und beteiligten Banken möglich sein. Vorher sollten Empfängerkonto, Währung, Verwendungszweck, Gebühren, Überweisungslimit und KYC-Unterlagen geklärt sein. Planen Sie Zeit für mögliche Korrespondenzbanken und Compliance-Prüfungen ein. Bei Zahlungen von mehr als 50.000 Euro kann für in Deutschland Ansässige eine AWV-Meldung erforderlich sein.
In welcher Währung sollte ich den Kaufpreis in Georgien zahlen?
Der georgische Lari ist das gesetzliche Zahlungsmittel Georgiens, und für die Preisangabe durch Unternehmer im Staatsgebiet gilt im Grundsatz ebenfalls GEL, vorbehaltlich der von der National Bank of Georgia vorgesehenen Ausnahmen. Eine Geldschuld darf nach Art. 383 des georgischen Zivilkodex jedoch in einer ausländischen Währung bestimmt werden, soweit das Gesetz dies nicht verbietet. Entscheidend ist die konkrete Vertrags- und Zahlungsstruktur: Kaufpreis, Umrechnungsmechanismus, maßgeblicher Wechselkurs, Stichtag und Bankkosten sollten eindeutig geregelt sein. Beim NAPR-Smart-Contract wird der Kaufpreis ausdrücklich in GEL abgewickelt.
Soll ich den Kaufpreis vor oder nach der Registrierung überweisen?
Dafür gibt es keine universelle Reihenfolge, die zu jedem Kaufvertrag passt. Entscheidend ist, dass Zahlung und Eigentumsregistrierung vertraglich miteinander verzahnt sind. Je nach Transaktion kommen Zahlung vor Einreichung, Zahlung nach Annahme des Registrierungsantrags oder ein Escrow-Modell infrage. Eine vollständige ungesicherte Vorauszahlung sollte nicht allein aus Zeitdruck erfolgen.
Welche Unterlagen kann die Bank zur Geldherkunft verlangen?
Je nach Bank und Risikoprofil können Kontoauszüge, Arbeitsvertrag und Gehaltsnachweise, Steuerunterlagen, ein früherer Immobilienverkaufsvertrag, Erbschaftsnachweise oder Unternehmensunterlagen verlangt werden. Eine universelle Dokumentenliste für jeden Käufer existiert nicht. Gerade bei hohen internationalen Transfers sollte die Source-of-Funds-Prüfung abgeschlossen sein, bevor eine vertragliche Zahlungsfrist zu laufen beginnt; zusätzliche Rückfragen und eine vorübergehende Anhaltung der Zahlung bleiben trotzdem möglich.
Muss ich die Zahlung für eine georgische Immobilie bei der Bundesbank melden?
Wenn Sie im Sinne der deutschen Außenwirtschaftsregeln in Deutschland ansässig sind, können Zahlungen an einen ausländischen Empfänger von mehr als 50.000 Euro meldepflichtig sein. Seit dem 1. Januar 2025 gilt diese Schwelle für bestimmte grenzüberschreitende Zahlungen. Die Bundesbank nennt den Immobilienkauf ausdrücklich als möglichen Zahlungszweck. Prüfen Sie vor der Überweisung die aktuelle AWV-Regelung.
Fazit
Die Kaufpreiszahlung in Georgien ist kein Bankvorgang, sondern ein Abstimmungsprozess. Wer Empfängerdaten, Währungsmechanik, Geldherkunft, Gebührenmodell und Registrierungstermin vor der Unterschrift klärt, reduziert das Risiko dramatisch — wer erst am Zahlungstag beginnt, verhandelt unter Zeitdruck. Die sieben Fehler, die ich in diesem Beitrag beschrieben habe, sind keine exotischen Ausnahmen: zu früh zahlen, Währungen vermischen, KYC verschleppen, Empfängerdaten nicht abgleichen, Gebühren und Laufzeiten unterschätzen, Escrow mit einer normalen Überweisung verwechseln und die deutsche AWV-Meldepflicht übersehen.
Zwei Zahlen sollten Sie mitnehmen: Die Registrierung des Eigentumsrechts kostet Stand September 2026 zwischen 150 und 350 GEL, je nach Bearbeitungstempo. Aus meiner Sicht ist die beschleunigte Registrierung angesichts dieser Gebühren oft ein sinnvoller Baustein zur Verkürzung des Closing-Risikos; sie ersetzt jedoch weder Due Diligence noch eine passende Zahlungssicherung. Und für in Deutschland Ansässige beginnt die AWV-Meldepflicht bei bestimmten Zahlungen oberhalb von 50.000 Euro, geltend seit dem 1. Januar 2025.
In den vergangenen Jahren in Batumi habe ich gelernt, dass die kritische Phase nicht die Objektsuche ist, sondern die 72 Stunden vor der Überweisung. Nutzen Sie die Checkliste oben, ziehen Sie am Zahlungstag einen frischen Registerauszug und lassen Sie sich nicht durch angebliche Fristen zu einer ungesicherten Vollzahlung drängen. Wenn Sie vor der Vertragsunterzeichnung stehen und Zahlungsplan, Objektunterlagen oder die praktische Abwicklung gemeinsam durchgehen möchten, melden Sie sich gern — lieber eine Stunde vorher als eine Woche hinterher.
Dieser Beitrag stellt allgemeine Information dar und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Angaben zu Gebühren, Fristen und Meldeschwellen entsprechen dem Stand September 2026; Rechtslage und Bankpraxis können sich ändern. Lassen Sie Ihren Einzelfall durch einen geeigneten Fachberater beziehungsweise die zuständige Bank oder Behörde prüfen.




